Schul- und Sportanlagen mieten
Vereine und Institutionen können Schul- und Sportanlagen mieten, sofern der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Die Schul- und Sportanlagen dienen in erster Linie der Schule. Wird der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt, können Räumlichkeiten und Anlagen von Vereinen und Institutionen mit gemeinnützigem Zweck gemietet werden. Private Nutzungen werden in der Regel nicht bewilligt.
Die Benutzung der Schul- und Sportanlagen wird im entsprechenden Benutzungsreglement geregelt. Die Gesuche können mittels untenstehendem Online-Formular oder mittels Word-Formular eingereicht werden.