Raumreservation

Schul- und Sportanlagen mieten

Vereine und Institutionen können Schul- und Sportanlagen mieten, sofern der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Die Schul- und Sportanlagen dienen in erster Linie der Schule. Wird der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt, können Räumlichkeiten und Anlagen von Vereinen und Institutionen mit gemeinnützigem Zweck gemietet werden. Private Nutzungen werden in der Regel nicht bewilligt.

Die Benutzung der Schul- und Sportanlagen wird im entsprechenden Benutzungsreglement geregelt. Die Gesuche können mittels untenstehendem Online-Formular oder mittels Word-Formular eingereicht werden.

Feriennutzung

Sportvereine aus dem Gebiet der VSG Region Sulgen können für Ferientrainings die Mehrzweckhalle Kradolf oder die Turnhalle Oberdorf Sulgen reservieren.

Die Reservationen müssen spätestens 10 Arbeitstage vor Ferienbeginn erfolgt sein.

Wo und Was

Bei Veranstaltungen muss bezüglich Sicherheit die Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg kontaktiert werden!

Art und Datum der Veranstaltung
Wer
 
Bitte geben Sie die Zahlen im Bild ein (Spamschutz).

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