Schulzahnarzt
Im April 2017 hat das Departement für Erziehung und Kultur eine neue Richtlinie über schulzahnärztliche Betreuung erlassen:
Die Schulgemeinden organisieren unentgeltliche schulzahnärztliche Untersuchungen.
Die schulzahnärztlichen Untersuchungen finden jährlich vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit statt.
Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte haben weiterhin die Möglichkeit, die Untersuchung bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl durchführen zu lassen.
Die Kosten für diese Untersuchungen werden durch Sie getragen.
Die Schule leistet ab dem Schuljahr 2018/2019 keinen Beitrag mehr für den privaten Zahnarztuntersuch.
Für das Schuljahr 2017/2018 werden die Beiträge für den privaten zahnärztlichen Untersuch bis am 30. September 2018 zurückvergütet.