Schularzt

Im April 2017 hat das Departement für Erziehung und Kultur eine neue Richtlinie über schulärztliche Betreuung erlassen:

Die Schulgemeinden organisieren unentgeltliche schulärztliche Untersuchungen.

Die schulärztliche Untersuchungen finden im 2. Jahr des Kindergartens sowie im 4. und 8. Schuljahr statt.

Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte haben weiterhin die Möglichkeit, die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen zu lassen.

Die Kosten für diese Untersuchungen werden durch Sie getragen.

Die Schule leistet ab dem Schuljahr 2018/2019 keinen Beitrag mehr für den privaten Arztuntersuch.