Reglement Einteilung Typklassen und Niveaugruppen
- Grundsatz
„Schulbildung umfasst neben der Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten auch die Erziehung zur selbstständigen, lebenstüchtigen Persönlichkeit und zu Verantwortungsbewusstsein
gegenüber dem Mitmenschen.“ (Unterrichtsgesetz des Kantons Thurgau)
Aus diesem Grund wird bei allen Übertritten und Umteilungen innerhalb der Sekundarschule Sulgen eine ganzheitliche Betrachtung der Schülerinnen und Schüler angestrebt. Dabei sollen Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz mit einbezogen werden. Soweit möglich steht eine individuelle Betrachtung der Jugendlichen im Vordergrund, immer in enger Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.
- Übertritt in die Sekundarschule
Gemäss Regelung des Kantons werden Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse durch die abgebende Lehrperson vor den Frühlingsferien für Typklasse E (erweiterte Anforderungen)
oder die Typklasse G (grundlegende Anforderungen) der Sekundarschule empfohlen.
Die Empfehlung in eine Typklasse basiert auf den Leistungen in den Fächern Deutsch und Realien sowie unter Berücksichtigung von Arbeits- und Lernverhalten, Belastbarkeit,
Lerntempo, Durchhaltevermögen und Entwicklungsstand. In angemessener Weise werden zudem die Leistungen in den Niveaufächern für die Typenzuteilung berücksichtigt.
In Mathematik, Französisch und Englisch wird durch die abgebenden Lehrpersonen die Empfehlung für die Einteilung in eine Niveaugruppe abgegeben (g = grundlegende,
m = mittlere, e = erweiterte Anforderungen).
Sind die Erziehungsberechtigten mit den Empfehlungen nicht einverstanden, kann der Schüler / die Schülerin im entsprechenden Modul eine Aufnahmeprüfung absolvieren.
Die Sekundarschule entscheidet gestützt auf den Empfehlungen der abgebenden Lehrpersonen bzw. den Resultaten der Aufnahmeprüfung und nimmt die Typklassen- bzw. Niveaugruppeneinteilung vor.
Bei Übertritten aus Privatschulen behält sich die Sekundarschule Sulgen eine individuelle Prüfung des Leistungsstandes vor.
- Umstufungen innerhalb der Sekundarschule
3.1 Allgemeines
3.1.1 Termine
Typklassen- und Niveauwechsel erfolgen grundsätzlich auf Ende eines Semesters. Zwischen den offiziellen Umstufungsterminen ist in Ausnahmefällen eine Umstufung möglich, wenn
Erziehungsberechtigte, Schüler und Schülerinnen und die Lehrpersonen einverstanden sind.
Der Antrag auf eine ausserterminliche Umstufung muss von der Schulleitung bewilligt werden.
3.1.2 Anträge
Die Umstufungsanträge werden von den Lehrpersonen an die Schulleitung gestellt. Auf Grund von Gesprächen mit Lehrpersonen, bei denen keine Einigkeit erzielt wurde, können auch Eltern schriftliche Umstufungsanträge an die Schulleitung stellen. Diese entscheidet unter Anhörung der Beteiligten über die Umstufung.
3.1.3 Entscheide
Alle Entscheide zur Ein- bzw. Umteilung erfolgen durch die Schulleitung. Eltern, welche mit dem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden sind, können innerhalb von 20 Tagen bei der Schulbehörde schriftlich Einsprache erheben.
3.1.4 Einsprachen
Wird Einsprache erhoben, führt ein Vertreter der Schulbehörde zusammen mit der Schulleitung und den Eltern ein klärendes Gespräch. Die weiteren Rechtsmittel stützen sich auf die
kantonale Gesetzgebung. Sämtliche Rekurse haben keine aufschiebende Wirkung.
3.2 Typklassen
3.2.1 Einteilung
Für die Einteilung in die Typklassen E oder G sind die Unterrichtsfächer Deutsch und Realien (Geschichte und Geografie, Biologie, Physik, Chemie) massgebend.
3.2.2 Wechsel der Typklasse
Zeigt die Gesamtbeurteilung, dass eine Umteilung in eine andere Typklasse ins Auge gefasst werden muss, werden die Eltern schriftlich informiert und – falls nötig – in gemeinsamen
Gesprächen eine Lösung gesucht. Eine Schülerin oder ein Schüler wird in den Typ G umgeteilt, wenn die Gesamtbeurteilung des Kindes in den für die Umteilung massgebenden Fächern zeigt, dass es die Anforderungen der im Typ E nicht mehr erfüllt und die Prognosen keine Leistungssteigerungen erwarten lassen.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann in die Typklasse E umgeteilt werden, wenn die Gesamtbeurteilung des Kindes in den für die Umteilung massgebenden Fächern zeigt, dass es
im Unterricht unterfordert ist und selbst den Typ wechseln will. Die Motivation für ein Nacharbeiten des allfälligen stofflichen Rückstandes wird vorausgesetzt.
Ein Wechsel von der Typklasse G zu E unter Repetition eines Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich.
3.3 Niveaugruppen
3.3.1 Einteilung
In Mathematik, Englisch und Französisch (Niveaugruppe Französisch einlaufend ab dem Schuljahr 2015-2016) werden Niveaugruppen gebildet. Die Einteilung in die Niveaugruppen
erfolgt durch die Schulleitung.
3.3.2 Wechsel der Niveaugruppe
Die Schülerinnen und Schüler können das Niveau wechseln, wenn die schulische Entwicklung des Kindes eine solche Umteilung ermöglicht bzw. anzeigt. Lernende, die voraussichtlich dem Unterricht in einer Niveaugruppe mit erhöhten Anforderungen gut zu folgen vermögen, können ins nächst höhere Niveau, solche, die dem Unterricht in ihrer Lerngruppe während längerer Zeit nicht mehr zu folgen vermögen, können ins nächst tiefere Niveau umgeteilt werden.
Die Umteilung ist vorgängig mit dem Formular „Antrag Wechsel Niveaugruppe“ der Schulleitung zu melden. Umteilungsanträge werden grundsätzlich von den abgebenden Lehrpersonen gestellt. Es können auch Eltern schriftlich und begründet bis spätestens zwei Wochen vor Semesterende Umteilungsanträge an die Schulleitung richten.
- Spezielle Bestimmungen
Motivierte, leistungswillige Schülerinnen und Schüler der Typklasse G haben die Möglichkeit, ein freiwilliges, zusätzliches Schuljahr in der Typklasse E zu besuchen. Die Schulleitung
entscheidet endgültig über eine Aufnahme.
Individuelle Massnahmen jeglicher Art erfolgen gemäss dem Konzept Subito. Vereinbarungen können von der Schulleitung eingeleitet werden.
- Schlussbestimmung
Dieses Reglement hat Gültigkeit für alle Schülerinnen und Schüler, welche ab dem Schuljahr 2015-2016 die Sekundarschule Befang besuchen. Es tritt mit Beschluss der
Sekundarschulbehörde vom 09.06.2015 per sofort in Kraft und ersetzt das Reglement vom 11.06.2013.